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    FINANZIERUNG AMBULANTER LEISTUNGEN

Alles kann - Nichts muss

Gerade als privatwirtschaftende Einrichtung achten wir darauf, unsere Leistungen sinnvoll und ausschliesslich in einem Rahmen anzubieten, der Ihr individuelles Wohlbefinden verbessert.


Eine finanziell belastende Situation trägt nicht dazu bei.


Dafür stehen wir.

Sie können es sich leisten

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Weil ausschliesslich Sie entscheiden, ob und welchen Kostenaufwand sie zusätzlich zu Ihrem Leistungsanspruch gegen die Kostenträger aufbringen können und wollen. Wir erledigen für Sie die notwendige Kostenklärung und unterstützen Sie bei Antragstellungen und Begutachtungsterminen.

 

Das versprechen wir.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Alle Leistungen, die wir bei Ihnen erbringen, sind transparent und durch Verträge mit den jeweiligen Kostenträgern vorgegeben. Eine regelmässige Änderung der mit Ihnen vereinbarten Leistungen wird nur dann erfolgen, wenn Sie damit einverstanden sind und wir unsere gemeinsame Leistungsvereinbarung anpassen.
 

Das garantieren wir.

Kostenträger der ambulanten Versorgung

Krankenversicherung

Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind durch das Sozialgesetzbuch V geregelt.

Der GKV stellt auf seinen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung. 

Zum GKV  >

Pflegeversicherung

Ambulante Leistungen der Grundpflege sowie Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger haben ihre Grundlage im XI. Sozialgesetzbuch.

Der GKV stellt Ihnen auch hier umfassende Informationen zur Verfügung. 

Zum GKV >

Sozialhilfeträger

Unter bestimmten Voraussetzungen können ambulante Leistungen im Einzelfall durch Ihren zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch auf Selbstzahlerbasis buchen, sofern es dafür keine kostendeckende Grundlage gibt.

Nehmen Sie Kontakt auf >

Differenzierung zwischen privat und gesetzlich Versicherten?

Wir machen keinen Unterschied

Eine Zwei-Klassen-Versorgung gibt es bei uns nicht. In unserem Pflegedienst erfährt jeder Patient die gleiche engagierte, freundliche und anspruchsvolle Versorgung,  ganz gleich, ob er privat oder gesetzlich versichert ist oder ein Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt. 

Bei der Leistungsvereinbarung machen wir ebenfalls keine Unterschiede - sowohl für gesetzlich Versicherte wie auch für privat Versicherte Patienten gelten bei uns die gleichen Preise.

 

 

Wir beraten Sie

IINDIVIDUELL

KOSTENLOS

UNVERBINDLICH

und herzlich gerne!

 Lediglich bei der Kostenerstattung müssen wir unterscheiden: Während der gesetzlich Versicherte den Vorteil geniesst, dass wir auf direktem Weg mit Kostenträgern abrechnen, gilt bei privat Versicherten das Prinzip der Kostenerstattung: Sie zahlen an uns den Rechnungsbetrag und bekommen die Kosten durch Ihre Versicherung  wie gewohnt rückerstattet. Wir empfehlen Ihnen jedoch, schon im Vorfeld mit Ihrer Versicherung eine eventuelle Kostenübernahme abzuklären. Nicht alle Verträge bei privaten Versicherern haben denselben Umfang.